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Gemeindliche Förderprogramme sind ein besonderer Fall der Weiterleitung von Zuwendungen in den außergemeindlichen Bereich nach Nummer 12 VVG zu § 44 LHO. Die Gemeinde hat als Erstempfängerin der Letztempfängerin oder dem Letztempfänger der Zuwendungen aufzugeben, die Inhalte des Zuwendungsbescheides nebst Zweckbindung sowie die zutreffenden Allgemeinen Nebenbestimmungen – insbesondere die Anlage 2 zu Nr. 5.1 zu § 44 LHO – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zu-wendungen zur Projektförderung (ANBest-P) – zu beachten. Diese Vorgaben müssen mindestens in einer gemeindlichen Richtlinie enthalten sein.