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Verkaufserlöse, die zu einer zwischenzeitlichen Überschreitung der Fondsobergrenze führen, sind möglich und im Sinne des revolvierenden Fonds-Charakters. Wie alle Erlöse sind diese vorrangig vor dem Einsatz von Städtebaufördermitteln im kommunalen Entwicklungsfonds einzusetzen. Bei der Abrechnung des kommunalen Entwicklungsfonds werden Überschüsse zuschussmindernd in die Gesamtmaßnahme eingebracht.