Grundsätzlich ja, wenn der Ankauf mit dem Ziel „geförderter Abbruch“ oder „geförderte Sicherung“ durchgeführt wurde und es sich um keinen Zwischenerwerb handelt. Im Falle eines vorzeitigen Erwerbs der Immobilie ist der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang zur Durchführung des kommunalen Entwicklungsfonds zu dokumentieren und mit der Bezirksregierung abzustimmen.
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