Eine Folgenutzung von Immobilien oder Flächen des kommunalen Entwicklungsfonds zu kommunalen Zwecken ist nicht das Ziel des Kommunalen Entwicklungsfonds. Sofern eine Reprivatisierung einzelner Immobilien oder Flächen des kommunalen Entwicklungsfonds mit Abrechnung der Gesamtmaßnahme nicht möglich ist, sind diese zum Verkehrswert dauerhaft in das kommunale Eigentum zu übernehmen. Der Verkehrswert fließt dem Fonds zu und verringert, wie Veräußerungserlöse auch, die zuwendungsfähigen Kosten des Fonds.
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