[iks_menu id="381"]

Die Bundesregierung hat entschieden, den bisherigen 5-jährigen Auszahlungszeitraum bewilligter Städtebaufördermittel auf 7 Jahre – ab dem Bewilligungsjahr 2024 – zu verlängern. Zugleich werden die Zahlungsquoten durch die Bundesregierung verändert: Die anfänglichen Zahlungen werden niedriger ausgestaltet, ab dem Jahr 2028 werden diese dann erhöht. Die veränderten Zahlungsmodalitäten der Bundesregierung können unter Umständen für Kommunen, die ab 2025 Bewilligungsbescheide erhalten, die Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung auslösen. Die Kassenwirksamkeiten im Bewilligungsbescheid werden durch die Bewilligungsbehörde entsprechend angepasst.