Grundsätzlich ja. Die Gestaltung des öffentlichen Raums kann erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsempfinden und die tatsächliche Sicherheitslage vor Ort haben. Insbesondere Straftaten mit terroristischem Hintergrund, wie es beispielsweise sogenannte Überfahrtaten mit Fahrzeugen sein können, zeigen die Verletzlichkeit des öffentlichen Raums.
Neben baulichen Maßnahmen wie bspw. der baulichen Gestaltung von Straßen oder dem Einsatz von speziell konstruiertem, multifunktionalem Stadtmobiliar können unter bestimmten Bedingungen auch fest eingebaute Sperren wie Pöller gem. Nr. 8.5 FRL mit Städtebaufördermitteln gefördert werden, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

