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Grundsätzlich ist die Umsetzung baulicher Maßnahmen, wie bspw. die bauliche Gestaltung von Straßen oder der Einsatz von speziell konstruiertem, multifunktionalem Stadtmobiliar, der Einrichtung fest eingebauten Sperren vorzuziehen.

Für die Förderung von fest eingebauten Sperren muss die erhöhte Gefährdungslage durch die Kommunen daher nachgewiesen werden. Dafür können Kommunen entweder

a. Auf bereits existierende kriminalpräventive städtebauliche Schwachstellenanalysen des jeweiligen Betrachtungsraums zurückgreifen. Oder

b. Selbständig -unter Einbeziehung der Polizei- eine Gefährdungsanalyse für den Betrachtungsraum durchführen und ein Zufahrtsschutzkonzept erarbeiten. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird den Kommunen grundsätzlich von der Polizei zum Schutz der Innenstädte und Veranstaltungsorte empfohlen. Die polizeiliche Kriminalprävention hat speziell dafür die Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ herausgegeben. Die Vergabe des Zufahrtsschutzkonzeptes an einen externen Sachverständigen ist nicht explizit notwendig.