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Grundsätzlich erklärt die Antragstellerin, dass sie Eigentümerin des Grundstücks ist auf dem/die Teilmaßnahme(n) umgesetzt werden soll(en). Falls die Teilmaßnahme(n) auf fremdem Grund durchgeführt werden soll(en), ist/ sind die Einhaltung der Zweckbindung über die gesamte Zweckbindungsfrist in geeigneter Form – zum Beispiel durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder einer grundbuchlichen Sicherung   – sicher zu stellen.