Erfolgreiche Stadtentwicklung bedeutet immer, sich auf den Wandel einzustellen. Die Corona-Pandemie und die Digitalisierung aller Lebensbereiche haben Spuren in unseren Innenstädten hinterlassen. Die Folgen des Ukraine-Krieg und der Energiekrise erfassen nun auch den gesamten Baubereich der Quartiers- und Stadtentwicklung. Baukostenexplosion, Materialmangel, fehlende Handwerker und Baufirmen führen dazu, dass Ausschreibungen ins Leere laufen oder wegen erheblicher Kostenüberschreitungen aufgehoben werden müssen. Auch fehlende Fachingenieure innerhalb der Bau- und Planungsverwaltungen und in den Planungs- und Ingenieurbüros erschweren eine verlässliche Umsetzung der Hoch- oder Tiefbauprojekte. Bewilligungen können immer weniger in Einklang gebracht werden mit der baulichen Umsetzungsrealität vor Ort. In Folge entstehen immer mehr Ausgabereste, d.h. verfügbare Mittel werden nicht verausgabt.
Alle Förderprogramme treffen im Bereich der Stadtentwicklung, des Bauens und der Klimafolgenanpassung in der Bearbeitung auf die gleichen Personenkreise. Eine Personalmehrung ist ausgeschlossen. Es tritt eher das Gegenteil ein. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand und viele Prognosen gehen von dauerhaften großen Personallücken aus.
Vor diesem Hintergrund verändert Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Neufassung der Förderrichtlinie (FRL) nicht nur Inhalte der Förderung, sondern führt wesentliche Vereinfachungen im Verfahren ein. Hierdurch soll zukünftigen Ausgaberesten vorgebeugt und bestehende Ausgabereste abgebaut und gleichzeitig viele Verfahrenserleichterungen eingeführt werden. Städte und Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, aber auch mehr Steuerungsverantwortung.