[iks_menu id="381"]
  • Zuwendungsgegenstand ist jetzt die Gesamtmaßnahme, nicht mehr die Teilmaßnahme in der Gesamtmaßnahme.
  • Die Bewilligung erfolgt jährlich nicht mehr zur Teilmaßnahme eines Fördergebietes, sondern in Finanzierungsabschnitten, die am Bedarf orientiert sind.
  • Die Fördergebiete sollen in ihrer Komplexität und im Umfang reduziert werden. Die Laufzeit soll 10 Jahre betragen (6 Bewilligungs- und 4 Umsetzungsjahre).
  • Erstanträge und Fortsetzungsanträge sind weiterhin zum September eines Jahres einzureichen. Eine neue Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) berücksichtigt auch Baukostensteigerungen. Gleichzeitig gibt die Kommune im Erstantrag an, welche messbaren Ziele sie im Fördergebiet verfolgt. Für Beides sind Excel-basierte Muster vorgesehen, die Kern des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sind.
  • Die Bewilligung des Erstantrags (Erstbewilligung) erfolgt mit dem Schwerpunkt Planungskosten (bspw. mit bis zu 10% bis 15% der Investitionskosten für die Leistungsphasen 1-6 der HOAI). Sofern der Mittelrahmen es zulässt, können auch nicht-investive Maßnahmen (z.B. Quartiersmanagement, Reallabore, Verfügungsfonds…) gefördert werden.