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Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag zur Städtebauförderung formuliert: „Wir werden die Förderpolitik auch an den Zielen Klimaneutralität […] ausrichten. Dazu werden wir die Städtebauförderung […] auf die Zielerreichung hin untersuchen und – falls erforderlich – nachsteuern. Wir werden die Förderverfahren […] leichter zugänglich und umsetzbarer machen.“

Der Bund hat sich im Koalitionsvertrag ähnliche Ziele gesetzt, nämlich „Förderprogramme zusammenzufassen, zu vereinfachen, zu flexibilisieren und zu harmonisieren“. Insofern vollzieht die Landesregierung mit der Neufassung der Förderrichtlinien das, was auch der Bund anstrebt.