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Nein. Die Förderrichtlinie eröffnet mit der Formulierung der Förderschwerpunkte eine breite Offenheit für mögliche Schwerpunktsetzungen. Auch sind die Belange, denen Rechnung getragen werden soll, nicht abschließend In der Förderrichtlinie wurde ganz bewusst das Wort „insbesondere“ vor die Aufzählung gesetzt.

Die Stadtentwicklung und die städtebauliche Erneuerung unterliegen immer einer Dynamik und müssen auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Ein Beispiel ist die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels, deren Notwendigkeit jetzt gesellschaftlich unbestritten ist.