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Ja. Ab 01. Januar 2022 ist die EU-Taxonomie Verordnung bereits in Kraft getreten. Sie ist ein wichtiger Baustein des European Green Deals, mit dem die Staatengemeinschaft bis 2050 klimaneutral werden will. Es ist daher wichtig, die Ziele und Anforderungen des Green Deals der EU und des Klimaschutzabkommens von Paris heute schon integriert mitzudenken und zu berücksichtigen, um vorbereitet zu sein, wenn diese vollständig in Kraft treten. Ein zukunftsfähiges Handeln ist notwendig und unabkömmlich.

Ziele dieser Abkommen sind unter anderem der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasserressourcen sowie die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung.

Deshalb ist es wichtig, dass die Maßnahmen der Städtebauförderung diese Zielsetzungen integriert mitdenken. D.h. alle investiven Maßnahmen, die eine Förderung in einem Programm der Städtebauförderung erhalten, müssen möglichst einen Beitrag leisten, um

  • die Gefährdungen durch die Folgen des Klimawandels wie Starkregen, Sturm oder Hitzeereignisse abzumildern,
  • die CO2-Emissionen insbesondere im Gebäudesektor (Gemeinbedarfseinrichtungen) deutlich zu reduzieren und
  • den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass dieser für die Menschen lebenswert ist.

Die öffentliche Verwaltung erfüllt hier eine Vorbildfunktion und kann bzw. sollte, beispielsweise im Rahmen der Städtebauförderung, eine Anreizwirkung gegenüber Privaten erreichen.