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Das Land stellt gemeinsam mit dem Bund auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Fördermittel für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen bereit. Die Gemeinde hat sich entsprechend ihrer Finanzkraft auf Basis des geltenden Fördersatzerlasses mit einem Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben zu beteiligen.