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Die Förderung zielt auf eine Aufwertung  privater Flächen (z.B. Fassaden- und Hofflächen), um in der Summe eine sichtbare Verbesserung oder stärkere Profilierung des Ortsbildes zu erreichen. Hierzu muss die Kommune ein Förderprogramm auflegen, in dem die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung benannt werden.