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Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Förderprogramme und Fonds ist auf das festgelegte Fördergebiet beschränkt. Zudem sind auch diese Maßnahmen innerhalb der zehnjährigen Laufzeit der Gesamtmaßnahme abzuschließen. Die Ausweisung zusätzlicher thematischer Gebiete ist nicht vorgesehen.