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Kommunale Förderprogramme sind kein Bestandteil der Zielerreichungsmatrix. Dies betrifft sowohl das sog. Hof- und Fassadenprogramm, als auch den Verfügungsfonds und den kommunalen Entwicklungsfonds. Darüber hinaus sind begleitende, nicht-investive Maßnahmen der Nummer 11 (z. B. Stadtteilmanagement) nicht in die Zielerreichungsmatrix einzupflegen.