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10.1.14 | Kann das Fassadenprogramm bei eingetragenen Denkmälern auch zum Einsatz kommen oder greift hier das Subsidiaritätsprinzip und sind somit die Mittel der Denkmalförderung vorrangig zu nutzen?
Städtebaufördermittel sind grundsätzlich immer nachrangig einzusetzen.
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