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Nein, denn Sanierungen, Anbau-, Umbau- und Neubau-Maßnahmen an kommunalen Gebäuden sind Fördergegenstände von Nummer 9.4 FRL 2023 (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen). Im Rahmen von Nummer 10.1 FRL 2023 können z. B. die Herrichtung der Außenhülle, insbesondere von Fassaden und Dächern unter Berücksichtigung von Fassaden- und Dachbegrünungen – auch zur Rückhaltung von Regenwasser – gefördert werden.