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Das kommt auf die jeweilige Ausgestaltung des kommunalen Förderprogramms durch die Gemeinde an. Sind entsprechende Maßnahmen möglich (z. B. Dach- und Fassadenbegrünung) kann ist eine Anerkennung erfolgen. Sofern das kommunale Förderprogramm als Teilmaßnahme des Klimaschutzes beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel gemeldet wird, ist dies im Antrag darzustellen.