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Eine Beantragung von Mitteln für neue Förderbausteine – z. B. einen kommunalen Entwicklungsfonds – ist auch für laufende Gesamtmaßnahmen im Rahmen einer Antragstellung zum STEP möglich. Dabei sind die formulierten allgemeinen Rahmenbedingungen (z. B. maximale Laufzeit von 10 Jahren) zu beachten. Sofern sich die Anwendung der Förderbausteine bzw. Instrumente nicht aus dem bisherigen ISEK ableiten lässt, muss eine Fortschreibung erfolgen. Ggf. genügt dabei schon die Erstellung eines ergänzenden Maßnahmensteckbriefes.