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Eine vollständige Förderung des Fonds zum kommunalen Fördersatz ist in Gebieten, die multiple Problemlagen, insbesondere auffällige soziale Rahmenbedingungen aufweisen, also insbesondere in Gebieten, die im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden, möglich. Sofern in anderen Gebieten derartige gemeinnützig orientierte Fonds, die der Beteiligung der Bewohnerschaft bzw. den Betroffenen ohne eigene wirtschaftliche Interessen im Fördergebiet dienen, eingerichtet werden sollen, sind diese zu 50 % aus Städtebaufördermitteln zum kommunalen Fördersatz und zu 50 % aus sonstigen kommunalen Mitteln oder durch finanzielle Leistungen Dritter (z. B. Spenden) zu finanzieren.