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Häufig muss eine Kommune in einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme Grundstücke und Immobilien von Privaten erwerben und dabei auf Gelegenheiten warten und ggf. Rechtsinstrumente wie Vorkaufsrechte einsetzen. Welche Grundstücke wann zu erwerben sind, ist dabei schwer kalkulierbar.

Mit dem Förderinstrument kommunaler Entwicklungsfonds stehen der Kommune Mittel für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen und städtebaulichen Missständen zur Verfügung. Dies können beispielsweise Grundstücke sein, die für eine städtebauliche Neuordnung benötigt werden. Oder es kann sich auch um verwahrloste Immobilien (Problemimmobilien) oder Grundstücke handeln, die einen städtebaulichen Missstand darstellen und sich negativ auf ihr Umfeld auswirken und neuen Nutzungen zugeführt werden sollen.