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Objektliste: Die Kommune stellt in einer Objektliste Grundstücke und Immobilien zusammen, die ein Entwicklungshemmnis oder städtebaulichen Missstand darstellen und im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme voraussichtlich angekauft und entwickelt werden sollen.

Zielsetzung: Die Gemeinde stellt die Zielsetzung für den kommunalen Entwicklungsfonds dar und verdeutlicht insbesondere, welche Nutzungen auf den Flächen vorgesehen sind und wie sie investitionsbereite Eigentümerinnen oder Eigentümer akquirieren möchte.

Kostenschätzung: Die Kommune schätzt Kosten und Erlöse insbesondere für Ankauf, Flächenherrichtung, Grundsicherung von baulichen Anlagen und Nebenkosten sowie den Verkauf oder die Übernahme der Flächen in das kommunale Eigentum. Realistischerweise werden nicht alle Immobilien der Objektliste erworben werden können, so dass eine plausible Annahme zum Teilerwerb des Portfolios zu treffen ist.