Förderfähig sind bei den Entwicklungsfonds insbesondere
- Erwerb
- Entmietung/Umzug von Bewohnern
- Abriss
- Beseitigung von Müll und Schadstoffen
- Sicherung von Gebäuden
- Wiederherstellung der Modernisierungsfähigkeit von Gebäuden
- erforderliche Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden
- Kosten für Beauftragte
- einfache Herrichtung des Grundstücks („Pocketpark“)

