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Förderfähig sind bei den Entwicklungsfonds insbesondere

  • Erwerb
  • Entmietung/Umzug von Bewohnern
  • Abriss
  • Beseitigung von Müll und Schadstoffen
  • Sicherung von Gebäuden
  • Wiederherstellung der Modernisierungsfähigkeit von Gebäuden
  • erforderliche Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden
  • Kosten für Beauftragte
  • einfache Herrichtung des Grundstücks („Pocketpark“)