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Grundlage der Umsetzung ist die Objektliste. Alle darin gelisteten Immobilien können mit den Fördermitteln des Fonds angekauft und entwickelt werden. Angekaufte Immobilien sind i.d.R. innerhalb von fünf Jahren an einen Privaten zu veräußern oder von der Kommune dauerhaft zu übernehmen (jeweils zum Verkehrswert). Die Einnahmen fließen dem Entwicklungsfonds wieder zu und können erneut i.S. des Fonds eingesetzt werden.

Für den Entwicklungsfonds ist nach spätestens 5 Jahren ein Zwischenverwendungsnachweis vorzunehmen. Nach spätestens 10 Jahren soll der Fonds abgerechnet werden.