Im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen sind alle Planungsleistungen förderfähig. Wichtig ist: Bis einschließlich Leistungsphase 6 der HOAI können diese jederzeit beauftragt werden. Ihr Beginn ist nicht förderschädlich und bedarf keiner Ausnahme vom Verbot der Refinanzierung.
Externe Planungsleistungen sind förderfähig.

