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Im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen sind alle Planungsleistungen förderfähig. Wichtig ist: Bis einschließlich Leistungsphase 6 der HOAI können diese jederzeit beauftragt werden. Ihr Beginn ist nicht förderschädlich und bedarf keiner Ausnahme vom Verbot der Refinanzierung.

Externe Planungsleistungen sind förderfähig.