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Zuwendungsfähig sind investitionsbegleitende Maßnahmen der Kommune oder von deren Beauftragten, die der Information, Kommunikation, Aktivierung der Betroffenen und Zusammenarbeit im Erneuerungsgebiet dienen. Umfasst sind z. B. die Erstellung von Informationsmaterialien, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Befragungen, Mitmach-Aktionen, innovative Ansätze wie Reallabore oder die Vernetzung verschiedener Stadtteilmanagements innerhalb einer Kommune.