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Zuwendungsfähig sind alle Maßnahmen und Prozesse, die dazu dienen, die Erreichung der Sanierungsziele, der Ergebnisse und Wirkungen der Ansätze vor Ort zu erfassen und zu analysieren. Die Verfahren werden dabei eigenständig von den Kommunen entwickelt und angewendet. Diese können sowohl bei der Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme, prozessbegleitend als auch zum Abschluss einer Gesamtmaßnahme oder von Teilmaßnahmen erfolgen. Fördermittel können eingesetzt werden für die Hinzuziehung von Beratungsbüros und wissenschaftlichem Sachverstand.