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Die Förderung umfasst hier insbesondere die Aktivitäten im Zusammenhang mit

  • dem Strukturprogramm REGIONALE,
  • dem Dachnetzwerk Stadtentwicklung oder
  • weitere Vernetzungsaktivitäten u.a. innerhalb einer Kommune oder kommunenübergreifend z. B. zwischen Quartiersmanagements.

Die Förderung der Teilnahme einzelner Kommunen an Netzwerken, die sich außerhalb der Städtebauförderung befinden, ist nur im Ausnahmefall förderfähig und bedarf einer Einzelfallentscheidung des für Städtebau zuständigen Ministeriums. Wichtige Entscheidungskriterien sind dabei das übergeordnete Landesinteresse und ein expliziter Bezug zu einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme.