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Die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden prüfen den angemeldeten Förderbedarf der Gemeinden hinsichtlich der allgemeinen Förderfähigkeit und erstellen unter Beachtung der vom Ministerium vorgegebenen Förder- und Handlungsschwerpunkte ihren Programmvorschlag.

Die Prüfung der Bezirksregierung bezieht sich auf die Zweckeignung und Vollständigkeit sowie die Abstimmung mit den anderen Trägern öffentlicher Belange. Ergänzungen und/oder Änderungen auf der Grundlage der Prüfung kommen insbesondere im Falle eines Missverhältnisses zwischen finanzieller Leistungskraft und gemeindlichen Ausgaben in Betracht.