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Der Umfang der ISEKs hat in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Das bindet viele Ressourcen bei Erstellung, Prüfung und Umsetzung. Deshalb benennt die FRL erstmals eine Obergrenze von 25 Seiten. Zu unterscheiden ist zwischen einerseits den Handlungskonzepten, die als Entscheidungsvorbereitung und -grundlage für eine Ratsentscheidung über eine Stadterneuerungsmaßnahme dienen und andererseits den notwendigen Antragsunterlagen für die Städtebauförderung. Da die neuen Förderrichtlinien einen starken Fokus auf die Eigenverantwortung der Kommunen legen, ist die Vorlage umfänglicher Bestandsanalysen, detaillierter Projektbeschreibungen und städtebaulicher Ableitungen für den Förderantrag nicht erforderlich. Als Antragsunterlage wird vielmehr ein komprimiertes Handlungskonzept mit einigen wesentlichen Aussagen erwartet. Als Orientierung kann folgende Gliederung dienen:

Inhalte eines integrierten Handlungskonzeptes als Bestandteil des Förderantrages

  • Kurze Beschreibung und Abgrenzung des Programmgebiets
  • Stärken-Schwächen-Analyse: Analyse der wesentlichen städtebaulichen und ökologischen Situation
  • Analyse der Situation der Bevölkerung: Wesentliche Ergebnisse
  • Soweit erforderlich: Analyse der Situation der Wirtschaft/ des Einzelhandels: Wesentliche Ergebnisse
  • Benennung der daraus abgeleiteten Entwicklungsziele sowie der Handlungsfelder und ggfs. Querschnittsaufgaben
  • Konkretisierung des Handlungsprogramms mit Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
  • Kurz und knapp: Aussagen zu Programmsteuerung, zur Organisation und Personalplanung, Aussagen zur Verstetigung des Erneuerungsprozesses, ggfs.  Aussagen zu Monitoring und zur Evaluation.