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Für alle Maßnahmen, die ohne das besondere Bodenrecht angewendet werden, ja. Bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit der beabsichtigten Eintragung eines Sanierungs- oder Entwicklungsvermerks in jedes Grundbuch ist die Rechtssicherheit im Besonderen zu beachten. Dies kann umfangreichere Voruntersuchungen und ein detaillierteres ISEK bedingen.