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Mit der Erstbewilligung erfolgt i.d.R. die Förderung aller notwendigen Planungsleistungen zu den Teilmaßnahmen, damit diese für einen Fortsetzungsantrag hinreichend qualifiziert werden können. Es müssen nicht alle Planungen für alle investiven Teilmaßnahmen gleichzeitig angestoßen werden. Neben Planungskosten können auch in einem Erstantrag investive Teilmaßnahmen beantragt werden, die weiter fortgeschritten sind.