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Die Benennung, welche messbarer Ziele mit welchen Teilmaßnahmen in welcher Höhe erreicht werden sollen und die Vorgabe zu ihrer Überprüfung der Zielerreichung ist seit 2020 in Nordrhein-Westfalen eine haushaltsrechtliche Vorgabe. Unter Nummer 19.4 finden sich hierzu detaillierte Ausführungen.

Im Erstantrag muss auf Basis des vorliegenden Musters eine Benennung erfolgen.