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Die in der Gesamtmaßnahme enthaltenen Teilmaßnahmen die einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung leisten sind im Antrag gesondert darzustellen. Dazu können auch Teilmaßnahmen gehören, die durch einen Dritten außerhalb der Städtebauförderung finanziert werden. Dies ist im Antrag darzustellen. Die benannten Teilmaßnahmen sind in den elektronischen Begleitinformationen (eBI) des Bundes unter Ziffer 1.3 im eBI-Formular einzutragen.