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Die Umsetzung von (Bürger-)Beteiligungsprozessen ist im Rahmen der Städtebauförderung ausdrücklich über den gesamten Umsetzungszeitraum gewünscht und förderfähig (vgl. Nummer 7 sowie 11.1 der FRL 2023). Für die Erstellung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes stellt sie zudem eine Fördervoraussetzung dar (vgl. FAQ 4.1.16). Die Kommune kann das hierfür erforderliche Budget grundsätzlich bei jeder Antragstellung bedarfsgerecht berücksichtigen.