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Die Bewilligung der Planungsmittel setzt keine Leistungsphasen voraus, denn diese sollen mithilfe der Bewilligung in der Regel erst erarbeitet werden. Bei investiven Teilmaßnahmen ist eine möglichst weitreichende Qualifizierung sinnvoll, um etwa Risiken hinsichtlich der Kosten oder notwendiger Anpassungen zu minimieren. Bei investiven Teilmaßnahmen gilt für das Jahr 2024, dass möglichst die Leistungsphasen 2 bzw. 3 der HOAI für den Tiefbau bzw. Hochbau vorliegen sollten.