Mit dem Erstantrag und seiner Bewilligung wird die Vorbereitung der Teilmaßnahmen bis zur Leistungsphase 6 der HOAI gefördert. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Insofern könnte eine Förderpause nach der Erstbewilligung in Betracht kommen.
Allerdings gibt es Maßnahmen, die einen behutsamen Einstieg in das Projekt ermöglichen. Das könnte ein Quartiersmanagement, ein startender Verfügungsfonds zur Standortaufwertung oder andere kleinere Maßnahmen sein. Sofern diese umsetzungsreif vorbereitet sind, käme hierzu eine Bewilligung in Betracht.
Ist für eine bauliche-investive Teilmaßnahme bereits die Leistungsphase 6 der HOAI für diejenigen Gewerke abgeschossen, die die zuwendungsfähigen Ausgaben in der ersten Bauphase (beim Hochbau einschließlich der Herrichtung der äußeren Hülle), im Wesentlichen bestimmen, kann diese Teilmaßnahme auf Grundlage eines Fortsetzungsantrags bewilligt werden.