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Ja, diese sind zwingend einzuhalten. In das Städtebauförderprogramm können nur solche investiven Teilmaßnahmen als Bestandteil eines Finanzierungsabschnitts einer Gesamtmaßnahme aufgenommen werden, bei denen die Leistungsphase 6 nach HOAI abgeschlossen ist. Falls die Planungen noch nicht für sämtliche Gewerke den Stand der Leistungsphase 6 nach HOAI besitzen, ist diese mindestens für diejenigen Gewerke Fördervoraussetzung, die die zuwendungsfähigen Ausgaben in der ersten Bauphase (beim Hochbau einschließlich der Herrichtung der äußeren Hülle) im Wesentlichen bestimmen.