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Mit der Erstbewilligung wird die Gesamtmaßnahme gefördert, sodass mit allen in der KuF aufgeführten Maßnahmen förderunschädlich begonnen werden kann. Sofern weitere Fördermittel für die Gesamtmaßnahme benötigt werden, kann dies mit einem Folgeantrag beantragt werden. Die Leistungsphase 6 ist spätestens mit dem Sachbericht zum 31.01. nachzuweisen. Ein Ruhen der Maßnahme ist nicht erforderlich.