Die KuF berücksichtigt erstmals die Baukostensteigerungen der vorausgegangenen Jahre. Zu deren Berechnung werden die Baupreisindexe der letzten fünf Jahre herangezogen. Grundlage sind die statistischen Daten des Landesbetriebs IT.NRW. Die prognostizierte Baupreissteigerung wird sowohl auf konsumtive als auch auf investive Maßnahmen angerechnet. Die maßgebliche Steigerungsrate des Baupreisindex wird regelmäßig parallel zu den Fördersätzen gemäß Fördersatzerlass im Frühjahr eines Jahres vom dem für Städtebau zuständigen Ministerium bekannt gegeben und zusätzlich im Förderaufruf veröffentlicht. Diese Daten können dann für die Antragstellung (regelmäßig bis Ende September eines Jahres) als Berechnungsgrundlage für das Folgejahr verwendet werden. Die Einführung des Baupreisindex bedeutet für die Kommunen eine wesentliche Verbesserung. Blieben Kostensteigerungen bislang unberücksichtigt bzw. wurde von den Kommunen versucht, die Preissteigerung vorab zu antizipieren, werden jetzt die antizipierten Preissteigerungen der letzten Jahre automatisiert fortgeschrieben.
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