[iks_menu id="381"]

Die Bezirksregierung stellt als Bewilligungsbehörden für ihren Bezirk einen Programmvorschlag zum Städtebauförderprogramm auf. Dieser wird dem für Städtebau zuständigen Ministerium übermittelt. Aus den Vorschlägen aller fünf Bezirksregierungen wird dann ein Vorschlag für ein Gesamtprogramm erstellt. Dieser wird in Einplanungsgesprächen mit dem für Städtebauförderung zuständigen Ministerium und den Dezernaten 35 der Bezirksregierungen erörtert.

Das Ministerium stimmt den Entwurf dann nach Billigung durch die Hausspitze bei Bedarf mit dem Bund und/ oder der Europäischen Union ab und veröffentlicht das Städtebauförderprogramm.