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In der Regel setzt eine Gemeinde nur eine Gesamtmaßnahme um. Eine parallele Bearbeitung mehrerer Fördergebiete ist jedoch auch möglich. Sofern jedoch mehr als drei städtebauliche Erneuerungsgebiete umgesetzt werden sollen, bedarf es einer Einschätzung durch die Bewilligungsbehörde, ob die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen in den gesetzten Zeiträumen realistisch erfolgen kann. Der Stand der Ausgabereste, die personelle Ausstattung und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde können hier herangezogen werden.