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Im Bewilligungsbescheid werden sämtliche Teilmaßnahmen der Gesamtmaßnahme enthalten sein, der Fördergegenstand ist die Gesamtmaßnahme. Hierdurch können Mittel zwischen den Teilmaßnahmen ohne Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde flexibel eingesetzt werden. Die KuF ist entsprechend fortzuschreiben und die Bewilligungsbehörde mit den Sachberichten über den fortlaufenden Umsetzungsstand zu unterrichten.