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Grundsätzlich kann das Vorliegen der Leistungsphase 6 bis spätestens zur Vorlage des entsprechenden Sachberichts in dem auf die Antragstellung folgenden Jahr nachgereicht werden, damit die entsprechende Teilmaßnahme noch in den für das Programmjahr (im Beispiel STEP 2025) beantragten Finanzierungsabschnitt aufgenommen werden kann.