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Nein. Es gibt keine Vorgaben zu regelmäßigen Förderpausen. Ziel ist aber, mit der Erstbewilligung zunächst den Planungsfortschritt zu den Teilmaßnahmen zu unterstützen. Da eine Zeitspanne von einem Jahr zwischen Erstantrag und erstem Fortsetzungsantrag kurz ist, um zur Leistungsphase 6 der HOAI zu gelangen, spricht einiges dafür, im zweiten Förderjahr eine Förderpause einzulegen. Da die Ausnahme vom Verbot der Refinanzierung für alle Maßnahmen mit der Erstbewilligung erteilt wird, behindert eine Förderpause keine Umsetzung bis hin zur Vergabe der Aufträge und den Baubeginn. Sofern investive Maßnahmen bereits im ersten Folgejahr die Leistungsphase 6 erreicht haben, ist eine Förderung auch im ersten Folgejahr möglich.