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Dies folgt der Logik der Gesamtdauer der Gesamtmaßnahmen von zehn Jahren. Die Bundesmittel werden immer über einen fünfjährigen Zeitraum (Verpflichtungsrahmen) bereitgestellt. Entsprechend beträgt der Durchführungszeitraum pro Bescheid ebenfalls 5 Jahre. Die Bewilligung des Fortsetzungsantrags, der im vierten Jahr auf die Erstbewilligung folgenden Jahr gestellt wird, also im 5. Jahr der Gesamtmaßnahme, erfolgt im 6. Jahr der Gesamtmaßnahme mit einem fünfjährigen Durchführungszeitraum. Daraus ergibt sich eine maximale Umsetzungsdauer von zehn Jahren.