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Grundlage der Bemessung einer beantragten Fortsetzungsbewilligung als Finanzierungsabschnitt der Maßnahme sind bei investiven Maßnahmen ausschließlich die Teilmaßnahmen, die umsetzungsreif sind. Es muss auch erkennbar sein, dass die Maßnahme zügig umgesetzt wird.

Entscheidend für die Chancen einer weiteren Bewilligung sind deshalb:

  • ob die kassenwirksamen Mittel des Vorjahres überwiegend verausgabt wurden und
  • ob und für welche Teilmaßnahmen der KuF mindestens die Leistungsphase 6 der HOAI (Erstellung der Ausschreibung) in den Gewerken der ersten Bauphase (beim Hochbau einschließlich der Herrichtung der äußeren Hülle), die die Baukosten im Wesentlichen bestimmen, zum Zeitpunkt des Antrages (siehe Information im Sachbericht) abgeschlossen wurde.

Sind die Merkmale nicht erfüllt und fehlen augenscheinlich die Ressourcen für eine zügige Umsetzung, ist eine Förderpause erforderlich.