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Für die Weiterleitung sind die Regelungen der ANBest-P zu beachten, die von der Erstempfängerin grundsätzlich dem Letztempfänger aufzuerlegen sind und auch Regelungen zum Verwendungsnachweis beinhalten. Einen pauschalen Ausschluss für bestimmte Fördergegenstände – auch bei geringen Förderbeträgen – gibt es nicht.